Swissmedic Bezeichnung
OFEV 150 mg, Weichkapseln
Charakteristika
Therapie der idiopathischen Lungenfibrose, Tyrosin-Kinase-Hemmer
Orphan Drug
Nintedanib (150 mg)
ut Nintedanib esilat (180.6 mg) (w)
Triglyceride mittelkettige (H)
Hartfett (H)
Soja-Lecithin (H)
Kapselhülle
Gelatine (H)
Glycerol 85% (H)
Titandioxid (E171) (H)
Eisenoxid rot (E172) (H)
Eisenoxid gelb (E172) (H)
pro caps.
Gesundheit & Schönheit > Gesundheitspflege Therapie der idiopathischen Lungenfibrose, Tyrosin-Kinase-Hemmer, (Nintedanib (150 mg))
Therapie

Bronchodilatatoren/Mittel für den Respirationstrakt > Arzneimittel bei interstitiellen Lungenerkrankungen > Nintedanib

Pharmacode
Artikel
CHF
Abgabekat.
Rückerstattungskat.
GTIN

6441923
Blister 60 Stk
1577.15
B
7680653300028
IPF
Diagnosestellung der idiopathischen Lungenfibrose (IPF) gemäss internationalen Empfehlungen (ATS/ERS) durch spezialisierte Zentren für IPF bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie.
Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 20362.01
PF-ILD
Diagnosestellung von chronischen fibrosierenden interstitiellen Lungenerkrankungen (ILDs) mit einem progressiven Phänotyp gemäss internationalen Empfehlungen (ATS/ERS) durch spezialisierte Zentren für Pneumologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie. Eine Therapieweiterführung kann durch spezialisierte Zentren für Pneumologie oder Rheumatologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie oder Rheumatologie erfolgen.
Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 20362.02
SSc-ILD
Diagnosestellung der mit systemischer Sklerose assoziierten interstitiellen Lungenerkrankung (SSc-ILD) gemäss internationalen Empfehlungen (ATS/ERS/EULAR) durch spezialisierte Zentren für Pneumologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie. Eine Therapieweiterführung kann durch spezialisierte Zentren für Pneumologie oder Rheumatologie bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für Pneumologie oder Rheumatologie erfolgen.
Folgender Indikationscode ist zu übermitteln: 20362.03
Für alle vergütungspflichtigen Indikationen gilt:
Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes im Rahmen der erstmaligen Indikationsstellung.
Für OFEV wurde ein einheitlicher Abrechnungspreis festgelegt. Sind in spezifischen Fällen (z.B. Einzelfallvergütung) die wirtschaftlichen Preise in den jeweiligen Indikationen zu berücksichtigen, gibt die Zulassungsinhaberin auf Aufforderung der Krankenversicherung die Preise bekannt.