Prolin (H)
Essigsäure, konzentrierte (Eisessig) (H)
Polysorbat 80 (H)
Natronlauge zur pH-Wert-Einstellung (H)
Aqua ad iniect. pro 1 ml
Lipidsenker > PCSK9-Inhibitoren
>18 J.: Hypercholesterinämie, Risikoreduktion von kardiovaskulären Ereignissen bei hohem kardiovaskulären Risiko.
10–18 J.: homozygote oder heterozygote familiäre Hypercholesterinämie.
Risikoreduktion von kardiovaskulären Ereignissen: >18 J.: alle 2 Wo. 140 mg oder 1×/Mon. 420 mg.
Hypercholesterinämie: >10 J. (10–18 J.: homozygote oder heterozygote familiäre Hypercholesterinämie): initial alle 2 Wo. 140 mg oder 1×/Mon. 420 mg, dann evtl. erhöhen auf alle 2 Wo. 420 mg; Apherese-Patienten: evtl. mit alle 2 Wo. 420 mg beginnen.
• In der Sekundärprävention bei Patienten nach einem klinisch manifesten atherosklerotisch bedingten, ischämischen kardiovaskulären Ereignis und einem LDL-C Spiegel von > 1.8 mmol/L.
• Bei Patienten ab einem Alter von 10 Jahren mit heterozygoter und homozygoter familiärer Hypercholesterinämie und einem LDL-C Spiegel von > 2.6 mmol/L.
REPATHA wird vergütet, wenn unter der maximal verträglichen Dosierung einer intensivierten LDL-C senkenden Therapie über mindestens drei Monate obige LDL-C Werte nicht erreicht werden konnten, bestehend aus einem der folgenden Versuche:
• einem hochwirksamen Statin (entweder Atorvastatin oder Rosuvastatin) mit oder ohne Ezetimib
• zwei Statinen (falls kein hochwirksames verwendet wird) mit oder ohne Ezetimib
• Ezetimib mit oder ohne weiteren Lipidsenkern bei Statin-Unverträglichkeit
Eine Unverträglichkeit gegenüber Statinen gilt als belegt, wenn
• Therapieversuche mit mehreren Statinen zu Myalgien oder
• einem Anstieg der Kreatinin-Kinase auf mindestens das Fünffache des oberen Normwertes führten oder
• wenn durch ein Statin eine schwere Hepatopathie aufgetreten ist.
Diagnose und Erstverordnung sowie regelmässige Kontrollen müssen durch einen Facharzt FMH der Angiologie, Diabetologie / Endokrinologie, Kardiologie, Nephrologie oder Neurologie durchgeführt werden.
Die Behandlung darf nur fortgesetzt werden, wenn bei einer Kontrolle innerhalb von 6 Monaten das LDL-C gegenüber dem Ausgangswert unter der maximal intensivierten lipidsenkenden Therapie um mindestens 40% gesenkt werden konnte oder ein LDL-C Wert von kleiner 1.4 mmol/l erreicht wurde.
Bei Patienten, welche vorgängig eine Behandlung mit einem PCSK9-Inhibitor/-Senker (bspw. Inclisiran) erhalten haben, muss eine Senkung von mindestens 40% gegenüber dem Ausgangswert unter maximal intensivierter lipidsenkender Therapie vor der Behandlung mit einem PCSK9-Inhibitor/-Senker oder ein LDL-C Wert von kleiner 1.4 mmol/l erreicht werden.
Die Vergütung in Kombination mit der Anwendung von PCSK9-Inhibitoren/-Senkern (bspw. Inclisiran) ist ausgeschlossen.
Die Amgen Switzerland AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung REPATHA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Kontrollen der Wirtschaftlichkeit nach Art. 56 Abs. 6 KVG müssen diese Rückvergütungen berücksichtigen.
• In der Sekundärprävention bei Patienten nach einem klinisch manifesten atherosklerotisch bedingten, ischämischen kardiovaskulären Ereignis und einem LDL-C Spiegel von > 1.8 mmol/L.
• Bei Patienten ab einem Alter von 10 Jahren mit heterozygoter und homozygoter familiärer Hypercholesterinämie und einem LDL-C Spiegel von > 2.6 mmol/L.
REPATHA wird vergütet, wenn unter der maximal verträglichen Dosierung einer intensivierten LDL-C senkenden Therapie über mindestens drei Monate obige LDL-C Werte nicht erreicht werden konnten, bestehend aus einem der folgenden Versuche:
• einem hochwirksamen Statin (entweder Atorvastatin oder Rosuvastatin) mit oder ohne Ezetimib
• zwei Statinen (falls kein hochwirksames verwendet wird) mit oder ohne Ezetimib
• Ezetimib mit oder ohne weiteren Lipidsenkern bei Statin-Unverträglichkeit
Eine Unverträglichkeit gegenüber Statinen gilt als belegt, wenn
• Therapieversuche mit mehreren Statinen zu Myalgien oder
• einem Anstieg der Kreatinin-Kinase auf mindestens das Fünffache des oberen Normwertes führten oder
• wenn durch ein Statin eine schwere Hepatopathie aufgetreten ist.
Diagnose und Erstverordnung sowie regelmässige Kontrollen müssen durch einen Facharzt FMH der Angiologie, Diabetologie / Endokrinologie, Kardiologie, Nephrologie oder Neurologie durchgeführt werden.
Die Behandlung darf nur fortgesetzt werden, wenn bei einer Kontrolle innerhalb von 6 Monaten das LDL-C gegenüber dem Ausgangswert unter der maximal intensivierten lipidsenkenden Therapie um mindestens 40% gesenkt werden konnte oder ein LDL-C Wert von kleiner 1.4 mmol/l erreicht wurde.
Bei Patienten, welche vorgängig eine Behandlung mit einem PCSK9-Inhibitor/-Senker (bspw. Inclisiran) erhalten haben, muss eine Senkung von mindestens 40% gegenüber dem Ausgangswert unter maximal intensivierter lipidsenkender Therapie vor der Behandlung mit einem PCSK9-Inhibitor/-Senker oder ein LDL-C Wert von kleiner 1.4 mmol/l erreicht werden.
Die Vergütung in Kombination mit der Anwendung von PCSK9-Inhibitoren/-Senkern (bspw. Inclisiran) ist ausgeschlossen.
Die Amgen Switzerland AG vergütet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung REPATHA einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreises zurück. Sie gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Kontrollen der Wirtschaftlichkeit nach Art. 56 Abs. 6 KVG müssen diese Rückvergütungen berücksichtigen.
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