Cellulose, mikrokristalline (H)
Croscarmellose natrium (H)
Povidon K30 (H)
Siliciumdioxid, hochdisperses (H)
Magnesium stearat (H)
Natrium laurylsulfat (H)
Überzug:
Talkum (H)
Polyvinylalkohol (H)
Glycerolmono(palmitat, stearat) (H)
Polysorbat 80 (H)
Titandioxid (E171) (H)
Macrogol 3350 (H)
Indigocarmin (E132) (H)
Brillantblau (E133) (H)
corresp.: Natrium max. (1.028 mg) (H)
pro compr. obduct.
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>18 J.: 80 mg an den Tagen 1 und 3 jeder Wo. in Kombination mit Dexamethason p.o. (Dexamethason: 20 mg an den Tagen 1 und 3 jeder Wo.).
NEXPOVIO wird in Kombination mit Dexamethason für die Behandlung des Multiplen Myeloms bei erwachsenen Patienten, die zuvor mindestens vier Therapielinien erhalten haben und deren Erkrankung gegenüber mindestens zwei Proteasom-Inhibitoren, zwei immunmodulatorischen Arzneimitteln und einem monoklonalen Anti-CD38-Antikörper refraktär ist und bei denen unter der letzten Therapie eine Progression der Erkrankung aufgetreten ist, vergütet.
Nur bis zur Progression der Krankheit.
Zudem gelten folgende Vergütungskriterien:
- Mindestens eine messbare Erkrankung gemäss den Kriterien der IMWG
- ECOG Performance-Status von ≤ 2
- ausreichende hepatische, renale und hämatopoetische Funktion
Die Zulassungsinhaberin Stemline Therapeutics Switzerland GmbH erstattet dem Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, auf dessen erste Aufforderung hin für jede bezogene Packung NEXPOVIO einen Betrag von Fr. 934.92 zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückerstattung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Code ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21811.01
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