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Artikel
CHF
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GTIN

1589236
Flasche 200 ml
5.30
D
7680527850147
Gesamthaft zugelassen 2 Kleinpackungen oder 1 Grosspackung. Von dieser Beschränkung ist die Behandlung der Obstipation aufgrund von Opioidtherapie, von Parkinsontherapie sowie diejenige der Obstipation von Patienten, die Antidepressiva oder Neuroleptika unterstellt sind, ausgenommen. Im Weiteren sind davon ausgenommen Para- und Tetraplegiker.

1589242
Flasche 500 ml
12.05
D
7680527850307
Hepatische Enzephalopathie: Grosspackung Pulver Doppelbeutel 25 Stk und Lösung 500ml.
Die für die Arzneimittel der therapeutischen Gruppe 04.08. Laxantien geltende Gruppenlimitatio gilt in der Indikation «Hepatische Enzephalopathie» für die Grosspackung IMPORTAL Pulver Doppelbeutel 25 Stk und IMPORTAL Lösung 500ml nicht.

Gesamthaft zugelassen 2 Kleinpackungen oder 1 Grosspackung. Von dieser Beschränkung ist die Behandlung der Obstipation aufgrund von Opioidtherapie, von Parkinsontherapie sowie diejenige der Obstipation von Patienten, die Antidepressiva oder Neuroleptika unterstellt sind, ausgenommen. Im Weiteren sind davon ausgenommen Para- und Tetraplegiker.

1637892
12 Flaschen x 500 ml
140.25
D
7680527850499
Hepatische Enzephalopathie: Grosspackung Lösung 12 x 500 ml.
Die für die Arzneimittel der therapeutischen Gruppe 04.08. Laxantien geltende Gruppenlimitatio gilt in der Indikation «Hepatische Enzephalopathie» für die Grosspackung IMPORTAL Lösung 12 x 500 ml nicht.
Eine Grosspackung entspricht einer Packung zu 1 x 500 ml. Eine Kleinpackung entspricht einer Packung zu 1 x 200 ml. Die Gesamtmenge der Packung zu 12 x 500 ml darf nicht direkt an eine versicherte Person abgegeben werden. Es wird lediglich die abgegebene Teilpackung, die zur Therapie notwendig ist, vergütet. Der Preis für die verabreichte Teilpackung ist proportional zum Publikumspreis der verwendeten Packung zu berechnen.

Gesamthaft zugelassen 2 Kleinpackungen oder 1 Grosspackung. Von dieser Beschränkung ist die Behandlung der Obstipation aufgrund von Opioidtherapie, von Parkinsontherapie sowie diejenige der Obstipation von Patienten, die Antidepressiva oder Neuroleptika unterstellt sind, ausgenommen. Im Weiteren sind davon ausgenommen Para- und Tetraplegiker.